1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die Nutzung von ApoWert zwischen der Drinks Food & More Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Europa-Allee 140, 60486 Frankfurt am Main („ApoWert“), und dem Kunden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Kunden nutzen ApoWert in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ApoWert ihnen ausdrücklich zugestimmt hat; individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Leistungsumfang und Produktstatus
ApoWert stellt eine cloudbasierte Plattform für wirtschaftliche Auswertungen von Apotheken bereit. Der aktuell verfügbare Einstieg ist der Apotheken-Benchmark für unterstützte BWA- und SuSa-PDFs. Er umfasst, abhängig vom freigeschalteten Zugang, die strukturierte Aufbereitung, Prüfung, Kennzahlenberechnung, Einordnung anhand ausgewiesener Vergleichsdaten und Darstellung der Ergebnisse.
Die auf der Website bezeichneten Funktionen Rechnungsprüfung, Apothekenwert und ApoOrder sind geplant. Sie gehören erst dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn ApoWert sie ausdrücklich freischaltet und in die jeweilige Zugangsbestätigung oder eine gesonderte Vereinbarung aufnimmt. Produktbeschreibungen einer geplanten Funktion sind keine Zusage eines bestimmten Veröffentlichungstermins.
3. Registrierung und Vertragsschluss
Für die Plattformnutzung ist ein Benutzerkonto mit einer Organisation erforderlich. Der Nutzungsvertrag über freigeschaltete, unentgeltliche Funktionen kommt mit abgeschlossener Registrierung, ausdrücklicher Annahme dieser AGB und Bereitstellung des Kontozugangs zustande.
Kostenpflichtige oder individuell zugeschnittene Leistungen kommen nur durch ein gesondertes Angebot, eine Zugangsbestätigung mit Preisangabe oder eine andere ausdrückliche Vereinbarung zustande. Eine Eintragung in die Produkt-Vormerkliste ist unverbindlich, erstellt kein Konto und begründet weder einen Nutzungs- noch einen entgeltlichen Vertrag.
4. Zugang und Pflichten des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass seine Angaben aktuell und richtig sind und dass nur berechtigte Personen den Zugang nutzen. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; erkennbare Sicherheitsvorfälle sind ApoWert unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde darf nur Dokumente und Daten hochladen, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist. Nicht erforderliche personenbezogene oder besonders geschützte Daten sollen vor dem Upload entfernt oder geschwärzt werden. Rechtswidrige Inhalte, automatisierte Angriffe und eine Umgehung technischer Schutz- oder Zugriffsbeschränkungen sind unzulässig.
5. Vergütung
Soweit eine Funktion unentgeltlich angeboten wird, entsteht keine Vergütungspflicht. Preise, Abrechnungszeitraum und Fälligkeit kostenpflichtiger Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Zugangsbestätigung. Alle im B2B-Verhältnis genannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
6. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
ApoWert betreibt die Plattform mit angemessener technischer Sorgfalt. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Netzen oder erforderliche Anpassungen entstehen. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn sie individuell vereinbart ist.
ApoWert darf Funktionen weiterentwickeln, wenn der vereinbarte Kernnutzen erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen einer vereinbarten Leistung werden vorab angekündigt, soweit nicht eine dringende Sicherheits- oder Rechtspflicht sofortiges Handeln erfordert.
7. Dokumentverarbeitung und Datenschutz
Der Kunde behält die Rechte an seinen hochgeladenen Daten. Er räumt ApoWert für die Vertragsdauer die Rechte ein, die technisch erforderlich sind, um die vereinbarte Verarbeitung, Speicherung und Ergebnisbereitstellung durchzuführen.
Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung verarbeitet. Soweit ApoWert Dokumentinhalte im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten ergänzend die hierfür vereinbarten Regelungen zur Auftragsverarbeitung.
8. Automatisierte Auswertung und Ergebnischarakter
ApoWert unterstützt die wirtschaftliche Einordnung durch automatisierte Extraktion, Rechenregeln, Prüfhinweise und Vergleichswerte. Erkennbare Unsicherheiten oder Abweichungen werden zur Prüfung ausgewiesen. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, Ausgangsdokumente, Zuordnungen und Ergebnisse vor einer geschäftlichen Entscheidung zu prüfen.
Die Auswertungen sind keine Steuer- oder Rechtsberatung, kein testierter Jahresabschluss und keine formelle Unternehmensbewertung. Eine Wertdarstellung ist indikativ und ersetzt kein Gutachten. Vergleichswerte gelten für die jeweils in der Auswertung angegebene Quelle und Periode; sie sind keine Zusage einer bestimmten wirtschaftlichen Entwicklung.
9. Nutzungsrechte
ApoWert und die zugrunde liegende Software bleiben rechtlich geschützt. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die freigeschalteten Funktionen für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Eine Weitergabe, Vermietung, Vervielfältigung oder technische Analyse der Software außerhalb gesetzlich zwingender Erlaubnisse ist nicht gestattet.
10. Laufzeit und Beendigung
Laufzeit und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot oder der Zugangsbestätigung. Fehlt dort eine Laufzeitregelung, läuft der Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mit Vertragsende endet der Plattformzugang. Der weitere Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, einer anwendbaren Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
11. Haftung
ApoWert haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet ApoWert nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten entsprechend für Organe, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen.
12. Änderungen dieser AGB
Für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Änderungen für bestehende Verträge werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen zustimmt oder eine gesetzliche Regelung die Änderung unmittelbar erfordert. Eine unterbliebene Antwort gilt nicht als Zustimmung.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Version und Stand: 30. August 2026